Ich bin kein Jurist, kein Anwalt und kein Steuereintreiber. Ich bin ein Praktiker, der sieht wie überfordert die meisten Kleinbetriebe mit dieser Fragestellung sind.
Ich bin als zertifizierter Datenschutzbeauftragter gemäß Artikel 38 Abs. 5 DS-GVO zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet.
Die während des Schnelltests gemachten Angaben sind ausschließlich für das Unternehmen oder Verein und können gleichzeitig für die aus dem Gesetz geforderte Dokumentation verwendet werden. Jede Einschätzung und die daraus erfolgten Maßnahmen im Sinne des Datenschutzes müssen festgehalten und bei behördlicher
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